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  • Saarländisches Oktoberfest
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES VERANSTALTERS

Mit dem Kauf der Eintrittskarte akzeptiert der Erwerber und Eintrittskarteninhaber die nachfolgenden Vertragsbestimmungen des Veranstalters:
  • Für Jugendliche unter 16 Jahren kein Einlass, auch nicht in Begleitung des Erziehungsberechtigten!
  • Bei der Buchung von Tischen besteht gemäß‚ § 312 b Absatz 3 Nr. 6 BGB kein Rücktrittsrecht/ Widerrufsrecht.
  • Bei dem musikalischen Programm kann es aufgrund erhöhter Lautstärke zu Hör- und Gesundheitsschäden kommen. Schützen Sie deshalb Ihr Gehör!
  • Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
  • Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis aus dem Veranstaltungsgelände. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen.
  • Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren, bleibt vorbehalten.
  • Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber und Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.
  • Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.
  • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das musikalische Programm zu ändern.
  • Beim Parken beachten Sie bitte die Hinweise der Ordnungskräfte. Bitte nutzen Sie unserer Umwelt zuliebe die öffentlichen Verkehrsmittel.
  • Der Besitzer der Eintrittskarte parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr.
  • Der Veranstalter ist nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich.
  • Organisatorisch bedingte Standortänderungen im Umkreis bis 20km sind vorbehalten.
  • An der Abendkasse eingelöste Eintrittskarten sind keine Garantie auf Sitzplätze im Zelt.
  • Reservierte Tische müssen bis spätestens 17:00 Uhr besetzt sein, ansonsten verfällt der Anspruch auf die Tische, die Verzehrbons behalten aber weiterhin ihren Wert.
  • Es gelten die am Veranstaltungstag behördlichen Vorgaben zur Pandemie.
  • Programmänderungen vorbehalten.